Keine beschränkte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mehr ab dem 01.05.2021
Corona
Der Corona-Virus hält uns alle weiter auf Trab und nach mehreren Änderungen ist es leider nicht ganz einfach, den Überblick über die aktuellen Regelungen zur Insolvenzantragspflicht zu behalten. Hier finden Sie den aktuellen Stand.
Beschränkte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.04.2021
Bis 30.04.2021 war die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt, wenn der Schuldner einen Antrag auf Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen der staatlichen Hilfsprogramme gestellt hatte und die erwartbaren Hilfszahlungen die Insolvenzreife beseitigen würden.
Insolvenzantragspflicht ab 01.05.2021 bei Zahlungsunfähigkeit ...
Die obige Regelung ist Ende April ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Damit gilt nunmehr Folgendes:
Ist bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit Zahlungsunfähigkeit eingetreten, ist der Insolvenzantrag spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen.
... und Überschuldung
Bei Überschuldung ist der Antrag längstens binnen 6 Wochen nach deren Eintritt zu stellen. Nach alter Rechtslage betrug die Frist auch hier 3 Wochen. Weiterhin entfällt die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Wesentliches Element der Fortführungsprognose ist eine Zahlungsfähigkeitsprognose, also letztlich ein Liquiditätsplan, aus dem sich ersehen lässt, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens erhalten bleibt. Hinsichtlich des Planungszeitraums besteht allerdings durch die Covid-Gesetzgebung noch eine letzte Besonderheit. Der Planungszeitraum ist nämlich bis Ende 2021 auf 4 Monate begrenzt, statt der eigentlich nunmehr normierten 12 Monate Planungshorizont.
Da das Leitungsorgan die Beweislast für das Bestehen und die Richtigkeit der Prognose trägt, ist es dringend erforderlich, dass die Fortführungsprognose dokumentiert und in aller Regel auch extern erstellt wird. Hinzu kommt, dass die Prognose, solange die Überschuldungssituation besteht, laufend fortgeschrieben werden muss, um Haftungsrisiken des Leitungsorgans zu begrenzen.
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Klassisch: InsolvenzverwaltungUnsere Kernkompetenz ist die Übernahme von Insolvenzverwaltungen aller Branchen in unserer Region. Hier verfügen wir über große Expertise und Erfahrung, was vor allem die Zahl der Bestellungen an unserem Hauptstandort in Freiburg bestätigt. Unser Ziel ist hierbei auch in klassischen Insolvenzen nicht die Liquidation, sondern die Sanierung. So wollen wir, soweit möglich, Arbeitsplätze und Werte erhalten. Zudem möchten wir eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger erreichen, wobei uns sicherlich unsere guten Kontakte aber auch unsere Unabhängigkeit zugute kommt. Aktuell werden vier unserer Anwälte regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Bestellungen erfolgen durch die Insolvenzgerichte Freiburg, Offenburg, Baden-Baden, Konstanz, Karlsruhe und Waldshut-Tiengen. | Ihre Ansprechpartner
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Frühzeitig: Präventive SanierungsberatungDie Frühanzeichen einer Insolvenz zu erkennen, hilft oft, eine solche zu vermeiden. Durch eine präventive Sanierungsberatung und Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen kann die drohende oder eingetretene Krise abgewendet werden und das Unternehmen gestärkt aus dieser heraustreten.Wir beraten Sie bei allen rechtlichen Fragen, die sich im Rahmen eines Unternehmens in der Krise stellen und helfen Ihnen, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um eine Insolvenz zu vermeiden bzw. die finanziellen Einschnitte so gering wie möglich zu halten. Wir beraten Sie bei allen insolvenzrechtlichen, arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen Themen, die für eine Sanierung und Restrukturierung nötig sind. Unser besonderes Augenmerk liegt auf der vorbeugenden Insolvenzberatung sowie dem Insolvenzarbeitsrecht. Gerade für die Geschäftsführung und die Gesellschafter ist es wichtig, die persönlichen Haftungsrisiken, die mit einer Insolvenz einhergehen, zu kennen und zu minimieren. Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stehen wir Ihnen gerne mit unserem Fachwissen zur Seite und entwerfen für Ihr Unternehmen einen Insolvenzplan oder begleiten Sie im Rahmen einer übertragenden Sanierung. | Ihre Ansprechpartner
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Selbstbestimmt: EigenverwaltungNicht selten möchte die Geschäftsleitung bei einer beginnenden Krise nicht einfach die Kontrolle über ihr Unternehmen an den Insolvenzverwalter abgeben. Dieser übernimmt nämlich in einem Regel-Insolvenzverfahren die Entscheidungsbefugnisse. Die Lösung ist hier oft die Eigenverwaltung. Bei dieser bleibt die Geschäftsleitung selbst handlungs- und verfügungsbefugt. Auch werden Eigenverwaltungen nicht unbedingt durch die amtlichen Veröffentlichungen publik. Wir stehen hier der Geschäftsleitung als CRO (Chief Restructuring Officer) oder als der vom Insolvenzgericht bestellte (vorläufige) Sachwalter zur Verfügung. | Ihre AnsprechpartnerDr. Ulrich NehrigRechtsanwalt Thilo BraunRechtsanwalt, Dipl.-Betriebswirt (BA) Michael SchneiderRechtsanwalt |
Insolvenzanfechtung, Geschäftsführerhaftung, Beraterhaftung etc.Es gibt zahlreiche insolvenzspezifische Fragen in Zusammenhang mit Sicherungsrechten, bei denen wir Sie als Gläubiger unterstützen. Zudem gibt es das Insolvenzanfechtungsrecht oder die Organhaftung. Diese Materien sind sehr speziell und für allgemein tätige Juristen oft nur mit großem Zeitaufwand zu durchdringen. Aufgrund unserer großen Erfahrung in diesem Bereich helfen wir Ihnen hier kompetent und zügig. | Ihre Ansprechpartner
Axel KozaRechtsanwalt Nadine KieferRechtsanwältin Bettina KriegelRechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwältin für Insolvenzrecht Michael SchneiderRechtsanwalt |
Arbeits- und GesellschaftsrechtWir beraten und unterstützen Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Geschäftsführer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Unsere Expertise liegt hierbei im insolvenznahen Bereich. Zu nennen sind hierbei etwa Asset Deals, Umstrukturierungen, Betriebsänderungen, Interessenausgleiche oder Sozialpläne. Daneben beraten und gestalten wir zu allen gesellschaftsrechtlichen Aspekten mit Bezug zum Insolvenzrecht. | Ihre Ansprechpartner
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Bau- und ImmobilienrechtWir beraten und vertreten Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauunternehmer oder Architekten und Planer in allen Phasen rund um den Bau. Daneben beraten wir Verpächter oder Vermieter im Gewerberaummiet- oder -pachtrecht. Unser Schwerpunkt liegt hierbei ebenfalls – aber nicht nur – in der insolvenznahen Beratung. | Ihre Ansprechpartner
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