Gläubigerauskunft
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen über den Stand der von uns ab August 2008 bearbeiteten Insolvenzfälle und die Möglichkeit, Ihre Insolvenzforderungen anzumelden. Die Daten sind geschützt; die jeweilige PIN wird in der Gläubigerversammlung bzw. im Gläubigeranschreiben bekanntgegeben.
HINWEIS: Seit dem 16.07.2024 hat der Bundestag entsprechend Art. 36-38, 50 ein neues Gesetz zu Digitalisierung der Justiz verabschiedet. Demnach gilt für alle ab dem 17.07.2024 eröffneten Verfahren ein gesondertes Gläubigerinformationssystem, welches Sie auf unserer Homepage mit „zur neuen Gläubigerauskunft“ auswählen können.
Sollten Sie Gläubiger im Insolvenzverfahren sein und bislang keine Zugangsdaten erhalten haben, setzen Sie sich bitte unter info(at)nbs-anwaelte.de mit uns in Verbindung. Sie erhalten sodann Ihre persönlichen Zugangsdaten.